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   OLG Dresden, 21.11.2002 - 8 U 933/02   

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OLG Dresden, 21.11.2002 - 8 U 933/02 (https://dejure.org/2002,9339)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.11.2002 - 8 U 933/02 (https://dejure.org/2002,9339)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. November 2002 - 8 U 933/02 (https://dejure.org/2002,9339)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines stillen Gesellschafters auf Rückzahlung seiner geleisteten Einlagen wegen Sittenwidrigkeit des Gesellschaftsvertrags; Anwendbarkeit der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf die stille Gesellschaft

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 119 § 138; KWG § 1 Abs. 1 Nr. 1
    Rechtsstellung des atypisch stillen Gesellschafters nach erfolgreicher Anfechtung des Beitritts als Kapitalanleger; Sittenwidrigkeit des Gesellschaftsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 123, 138, 812; KWG §§ 1, 32
    Zur Anfechtung einer atypisch stillen Beteiligung; zur Frage der Genehmigungspflicht von Einlagengeschäften i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Stille Gesellschaft, Sittenwidrigkeit Gesellschaftsvertrag, Rechte des stillen Gesellschafters, Einlagengeschäft, Annahme fremder Gelder

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2004, 726
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 13.06.2002 - 5 U 78/01

    Sittenwidrigkeit des Beitritts als stiller Gesellschafter zu einer

    Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2002 - 8 U 933/02
    b) Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG Schleswig vom 13.06.2002 (Az: 5 U 78/01) - freilich ohne näheres Eingehen auf die besonderen Umstände des dort entschiedenen Falles - eine Sittenwidrigkeit des Beteiligungsvertrages geltend machen will, weil eine "hinsichtlich der Verteilung von Chancen und Risiken völlig unausgewogene Vertragsbeziehung" (so die vom OLG Schleswig verwendete Formulierung) vorgelegen habe, kann dem nicht gefolgt werden.

    Auch das OLG Schleswig hat in seiner Entscheidung vom 13.06.2002 (Az: 5 U 78/01) entgegen der sachlich unzutreffenden Darlegung des Klägers nicht festgestellt, dass es sich in dem dortigen Fall um ein verdecktes Einlagengeschäft i.S.d. §§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 32 ff. KWG handelt, sondern diese Frage ausdrücklich offen gelassen.

  • OLG Dresden, 19.06.2002 - 8 U 630/02

    Bankenhaftung; Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2002 - 8 U 933/02
    Zur Begründung wird zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Senats in den Entscheidungsgründen seines - rechtskräftigen - Urteils vom 19.06.2002 (Az: 8 U 630/02), welches einen gleichgelagerten Sachverhalt betrifft, und den Parteien spätestens mit Beschluss des Senats vom 07.08.2002 bekannt gegeben worden ist, Bezug genommen.

    Die Stellungnahme des Klägers mit Schriftsatz vom 06.09.2002 zum vorgenannten Beschluss des Senats rechtfertigt keine anderweitige Beurteilung, insbesondere hat der Kläger nicht dargelegt, welche entscheidungserheblichen Unterschiede der vorliegende Sachverhalt zu dem bereits durch den Senat entschiedenen Fall (Az: 8 U 630/02) aufweist.

  • BGH, 08.04.1976 - II ZR 203/74

    Sittenwidrgkeit eines Gesellschaftsvertrages bei Eintritt eines stillen

    Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2002 - 8 U 933/02
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein Gesellschaftsvertrag in der Regel nur dann in seiner Gesamtheit gemäß § 138 BGB von Anfang an nichtig, wenn nicht nur einzelne Vertragsklauseln, sondern der von der Gesellschaft verfolgte Zweck gegen die guten Sitten verstößt (vgl. BGH, NJW 1970, 1540 f.; DB 1976, 2106; Münchner Handbuch des Gesellschaftsrechtes, Bd. 2, § 31 StG , Rz. 36 f. m.w.N.).
  • BGH, 15.03.1984 - III ZR 15/83

    Bankenaufsicht

    Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2002 - 8 U 933/02
    Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter, die wie vorliegend am laufenden Verlust des kapitalnehmenden Unternehmens teilnehmen, rechnen im Hinblick auf die nur bedingte Rückzahlbarkeit der Einlage nicht zu den genehmigungspflichtigen Einlagengeschäften (vgl. BGH, NJW 1984, 2691; Loritz, ZIP 2001, 309, 312; Szagunn/Haug u.a., Gesetz über das Kreditwesen , 6. Aufl., § 1 Rz. 19, 28).
  • BGH, 09.02.1970 - II ZR 76/68
    Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2002 - 8 U 933/02
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein Gesellschaftsvertrag in der Regel nur dann in seiner Gesamtheit gemäß § 138 BGB von Anfang an nichtig, wenn nicht nur einzelne Vertragsklauseln, sondern der von der Gesellschaft verfolgte Zweck gegen die guten Sitten verstößt (vgl. BGH, NJW 1970, 1540 f.; DB 1976, 2106; Münchner Handbuch des Gesellschaftsrechtes, Bd. 2, § 31 StG , Rz. 36 f. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2005 - 16 U 114/04
    Diese - zwischenzeitlich ohnehin wirkungslose (BGH, Beschluss v. 25.4.2003 - II ZR 228/02) - Entscheidung ist auf den vorliegenden Fall auch gar nicht übertragbar, da sich der hier zu beurteilende Sachverhalt in wesentlichen Punkten von dem ihr zugrundeliegenden Sachverhalt unterscheidet (vgl. a. OLG München, v. 27.11.2002 - 27 U 286/02; OLG Dresden, WM 2004, 726, 727).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2004 - 16 U 204/03
    Die in Bezug genommene Entscheidung ist, wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat, auf den vorliegenden Fall auch nicht übertragbar, da sich der hier zu beurteilende Sachverhalt in wesentlichen Punkten von dem ihr zugrundeliegenden Sachverhalt unterscheidet (vgl. a. OLG München, Urt. v. 27.11.2002 - 27 U 286/02; OLG Dresden, WM 2004, 726, 727).
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